Handlungsempfehlung zur Durchführung der WSB-Ligawettkämpfe 2020/21
Handlungsempfehlung zur Durchführung der WSB-Ligawettkämpfe 2020/21 unter Berücksichtigung von Schutz und Hygienemaßnahmen
- Allgemein
1.1 Zweck des Dokuments
Dieses Dokument dient als Leitfaden für alle Ausrichter von Ligawettkämpfen im Bereich des Westfälischen Schützenbundes in der Saison 2020/21, um ein standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept erstellen zu können. Im Nachfolgenden werden die Rahmenbedingungen beschrieben, unter denen ein Ligawettkampf noch durchführbar ist.
Generell gelten alle Festlegungen und Verordnungen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie der zuständigen Kommune, jeweils in ihrer gültigen Fassung. Ziel der Maßnahmen ist die Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus.
Bei standortspezifischen Auflagen oder Regelungen, die nicht mit den, in diesem Dokument aufgeführten, Anforderungen kompatibel sind, kann der zuständige Ligaleiter, bzw. die zuständige Liga- und Rundenwettkampfkommission das Heimrecht an einen anderen Ausrichter vergeben bzw. die Austragung des Ligawettkampfes an einem anderen Ort anordnen.
Den Ausrichtern ist es freigestellt, weitere Lockerungen in ihr Schutz- und Hygienekonzept zu integrieren, soweit es die regionalen Bestimmungen zulassen.
1.2 Empfehlung der Corona-Warn-App
Wir empfehlen die Nutzung der offiziellen Corona-Warn-App.
Im Sinne der Solidarität schließen wir uns der Empfehlung des DOSB bezüglich der Nutzung der am 16. Juni 2020 vorgestellten, offiziellen Warn-App der Bundesregierung an. Die Möglichkeiten, anonym, schnell und effizient mögliche Ansteckungswege zu unterbrechen, ist gleichzeitig auch eine Chance, die Teilhabe am sozialen Leben zu erleichtern.
1.3 Organisation
Die ausrichtenden Vereine erstellen ein standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen.
Für die Durchführung eines Liga-Wettkampfes bedarf es eine, von den örtlichen Behörden freigegebene, Obergrenze für Veranstaltungen in geschlossen Räumen von mindestens 15 Personen (bei einem Wettkampf), von mindestens 30 Personen (bei vier Wettkämpfen).
Für gastronomische oder andere Angebote gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der Regelungen trägt der Ausrichter.
Die Ausrichter informieren die teilnehmenden Mannschaften über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften zu ihren Wettkämpfen. Das ausrichtende Personal ist entsprechend zu schulen. Personen mit COVID-19 Symptomen müssen dem Wettkampf fernbleiben.
Die Ausrichter informieren die evtl. anwesenden Zuschauer, mittels eines Aushanges, über die allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften. Personen mit COVID-19 Symptomen müssen dem Wettkampf fernbleiben.
Bei nicht einhalten der Vorschriften obliegt es dem Ausrichter von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die entsprechende Person der Wettkampfstätte zu verweisen.
Die Ausrichter kontrollieren die Einhaltung der aktuellen standortspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
- Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Es müssen die grundsätzlichen Hygienevorschriften eingehalten werden:
- Abstand halten, wo immer möglich
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Regelmäßiges Händewaschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- Vermeidung von Warteschlangen
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere müssen der Wettkampfstätte fernbleiben.
2.1 Kontaktnachverfolgung
Der offizielle Wettkampfbetrieb in den WSB-Ligen ist für die lückenlose Nachverfolgung von Kontakten prädestiniert und bestens vorbereitet. Offizielle und Sportler sind namentlich bekannt und werden namentlich erfasst.
Über das gesamte Funktionspersonal muss der Ausrichter eine Anwesenheitsliste führen.
Bei der Zulassung von Zuschauern geht es darum, im Falle von Infektionen, Kontakte nachverfolgen zu können. Aus diesem Grund ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Siehe 2.5 Zuschauer.
2.2 Abstandsregeln
Oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wo immer möglich zwischen Personen in der Wettkampfstätte, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Wettkampfstätte.
2.3 Mund- und Nasenschutz (MNS)
Alle Sportler und Betreuer werden gebeten, eigene MNS mitzubringen.
In der kompletten Wettkampfstätte ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausgenommen davon sind die Sportler bei der Ausübung der sportlichen Aktivität während des Wettkampfes.
Die Zuschauer des Wettkampfes haben beim Betreten bis zum Verlassen der Sporthalle einen geeigneten MNS zu tragen. Ein unberechtigtes Abnehmen des MNS kann mit dem Verweis aus der Wettkampfstätte geahndet werden.
2.4 Nutzung von Umkleideräumen
Bei der Nutzung von Umkleideräumen, welche ausschließlich den Wettkampfteilnehmern gestattet ist, ist besonders auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu achten. Daher ist die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Umkleideräumen aufhalten dürfen, zu begrenzen.
Außerdem ist stets für ausreichend Belüftung zu sorgen.
2.5 Zuschauer
Bei der Zulassung von Zuschauern (bitte mit der zuständigen Behörde abklären) geht es darum, Abstände konsequent einzuhalten und Vorkehrungen zu treffen, um im Falle von Infektionen Kontakte nachverfolgen zu können.
Daraus folgt, dass je nach Wettkampfstätte eine unterschiedliche Anzahl an Zuschauern zugelassen sind. Hierbei sind die standortspezifischen Regelungen zu beachten.
Zudem muss eine Anwesenheitsliste zur eventuellen Nachverfolgung von Kontakten umgesetzt werden (gemäß Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO ist die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt werden).
Die konkreten Maßnahmen müssen mit den regional zuständigen Behörden, z.B. Gesundheitsamt, abgestimmt werden.
2.6 Lüften
In Wettkampfstätten ist, durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. Hierfür sollten insbesondere die Pausen genutzt werden.
Nach Möglichkeit sollte auch während des Wettkampfes gelüftet werden. Falls Klima- bzw. Frischluftanlagen vorhanden sind, muss eine fachgerechte Nutzung sichergestellt sein, um eine Fehlfunktion als „Infektionsverbreiter“ auszuschließen.
2.7 Desinfizieren
Zusätzlich zum regelmäßigen Händewaschen muss, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle, eine Gelegenheit zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden.
Flächen wie Türklinken, Handläufe, etc., die von vielen Personen in kurzer Zeit genutzt werden, müssen konsequent und regelmäßig desinfiziert werden.
Zudem sind eine Reinigung der Sanitärräume und die Bereitstellung von Seife und Handdesinfektionsmittel sicherzustellen.
2.8 Sportgeräte
Von einer grundsätzlichen Desinfektion der Sportgeräte wird abgesehen, da die Sportgeräte ausschließlich vom Sportler selbst genutzt werden.
2.9 Anmeldung
Alle teilnehmenden Sportler und Trainer/Betreuer geben bei der Anmeldung im Wettkampfbüro die unterschriebene schriftliche Unterweisung ab. Siehe Anlage 2 Schriftliche-Unterweisung Schutz- und Hygienekonzept.
3.0 Weitere Informationen, Dokumente und Datenschutz
3.1 Dokumente
Neben den regionalen und örtlichen Vorgaben weisen wir auf folgende Dokumente hin.
Dieses Dokument basiert teilweise auf dem Inhalt der hier aufgelisteten Dokumente.
• Die Zusatzleitplanken des DOSB (Wettkampf):
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/2020-07-06_Leitplanken_Wettkampf.pdf
• Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps:
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html
3.2 Datenschutz
Für die teilnehmenden Vereine erfolgt die Datenerhebung bei der Anmeldung der Mannschaften. Die Daten des Funktionspersonals und der Besucher werden separat von den Anmeldungen der Vereine vom Ausrichter aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Die Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Kontaktnachverfolgung verwendet werden und müssen gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist sind die Daten zu vernichten.
Die betroffenen Personen müssen über die Datenerhebung gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) informiert werden. Hierzu empfiehlt sich ein Informationsschreiben auszuhängen oder auszuhändigen. (Siehe Anlage 1 Mustervorlage-Informationsblatt-Datenschutz)
Die Regelungen zur Datenerhebung und Aufbewahrungsfrist des jeweiligen Bundeslandes sind zu prüfen.
4.0 Zoneneinteilung der Wettkampfstätte
Die Wettkampfstätte wird zur klaren Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen und Verhaltensregeln in drei Zonen eingeteilt.
Die hier aufgeführte Zoneneinteilung ist ein Beispiel. Je nach Wettkampfstätte ergibt sich eine andere Zoneneinteilung.
4.1 Zone 1: Wettkampffeld
Wir appellieren an ein sportlich faires Verhalten während der gesamten Veranstaltung. Die Gesundheit aller steht im Vordergrund.
Während der Vorbereitungs- und Wettkampfzeit halten sich in Zone 1 die Schützen jeder Mannschaft und der Schießleiter auf (Summe: 11). Zusätzlich, wenn es die regionalen Bestimmungen erlauben, auch der Trainer/Betreuer/Kampfrichter.
4.2 Zone 2: Wettkampfbüro: Anmeldung, Auswertung und Kampfrichter
In der Zone 2 besteht eine Pflicht zum Tragen eines MNS.
Im Umfeld der Zone 2 gilt es Warteschlangen zu vermeiden. In Zone 2 sollte sich nur das nötige Personal aufhalten.
Der Mindestabstand von 1,5 m ist, wo immer möglich, einzuhalten.
4.3 Zone 3: Tribüne, Eingangsbereich, Gastronomie und Umkleiden
2.4 Nutzung von Umkleiden ist beachten.
Bei der Zulassung von Zuschauern, Betrieb von Gastronomie und Nutzung der Ein- und Ausgänge sind die standortspezifischen Regelungen durch die Bundesländer und Kommunen zu beachten.
Der Mindestabstand von 1,5 m ist, wo immer möglich, einzuhalten.
5.0 Abschlussbetrachtung
Ein Ligawettkampf gilt als nicht durchführbar, wenn sich weniger als 15 Personen (Sportler, Trainer/Betreuer, Helfer, Offizielle) gleichzeitig in der Wettkampfstätte aufhalten dürfen.
Jeder Ausrichter muss ein standortspezifisches Konzept für seinen Wettkampf vorbereiten.
Dieses Konzept ist den teilnehmenden Mannschaften spätestens zwei Wochen vor dem Wettkampf zur Verfügung zu stellen.
Alle Teilnehmer eines Wettkampfes, Sportler und Trainer, erkennen vor dem Wettkampf das standortspezifische Schutz- und Hygienekonzept an. Die unterschriebene Erklärung ist dem Ausrichter bei der Anmeldung unaufgefordert auszuhändigen. Siehe 6.2 Anlage 2: Schriftliche Unterweisung
Die konkreten Maßnahmen müssen mit den regional zuständigen Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.
6.0 Ckeckliste für Ausrichter
- Schutz- und Hygienekonzept erstellt
- Schutz- und Hygienekonzept mit den zuständigen Behörden abgestimmt
- Schutz- und Hygienekonzept an die teilnehmenden Vereine verteilt (2 Wochen vor dem Wettkampf)
- Helfer in das Schutz- und Hygienekonzept eingewiesen
- Aushang zum Datenschutz vorbereitet
- Aushang über die erlaubte Anzahl an Personen, die sich im jeweiligen Bereich aufhalten dürfen, erstellt
- Unterlagen für die Datenerfassung der Zuschauer vorbereitet
- Desinfektionsmittel und Seife ist vorhanden
- Lüftungsmöglichkeiten, bzw. Einstellung der Klimaanlage abgeklärt
- Festlegung der Anzahl an zugelassenen Ersatzschützen pro Mannschaft, in Absprache mit dem Ligaleiter
- Bestimmung des Datenschutzverantwortlichen